Grundlohn

Grundlohn
Grụnd|lohn 〈m. 1uLohn ohne Leistungs- u. andere Zuschläge

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Grụnd|lohn, der:
fester monatlicher Lohn (1) ohne die für bestimmte Leistungen gezahlten Zuschläge, Prämien o. Ä.

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Grundlohn,
 
1) Betriebswirtschaftslehre: der einem Arbeitnehmer aufgrund der an ihn gestellten Anforderungen, unabhängig vom tatsächlichen Leistungsergebnis tarifvertraglich zustehende Teil des Lohnes. Die Höhe des Grundlohns wird mithilfe der Arbeitsbewertung bestimmt.
 
 2) gesetzliche Krankenversicherung: seit In-Kraft-Treten des Gesundheitsreformgesetzes nicht mehr verwendete Bezeichnung für den auf einen Kalendertag entfallenden Teil des Arbeitsentgelts als Bemessungsgrundlage für bare Leistungen (außer Krankengeld) und Beiträge (beitragspflichtige Einnahmen).

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Grụnd|lohn, der: vgl. 2Grundgehalt.

Universal-Lexikon. 2012.

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